Reservierung-AGB`s

Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Konferenz- und Banketträumen

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstalt-ungen in den Konferenz- und Banketträumen des Hotels sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen, Wand- und sonstige Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt. Für Zimmerreservierungen gelten gesonderte Bedingungen.

2. Falls Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

3. Reservierungen von Räumlichkeiten werden mit der Annahme durch das Hotel bindend. Fürden Fall der Stornierung können
Bereitstellungskosten durch das Hotel in Rechnung gestellt werden, falls die Räumlichkeiten nicht anderweitig vergeben werden können. Bestellt der Veran-stalter binnen einer 72-Stunden-Frist eine Veran-staltung ab, so kann das Hotel die Bereitstellungskosten zuzüglich Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen) berechnen. Falls dieser Satz noch nicht festgelegt wurde, gilt der gültige Mindestmenüpreis mal Personenzahl.

4. Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 10 Arbeitstage vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen
nach unten können in diesen Fristen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Garantie ist Basis der Abrechnung. Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der garantierten Zahl werden zu max. 5% vom Hotel akzeptiert, das insoweit einen reibungslosen Verlauf der Veranstaltung gewährleistet. Über weitgehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.

5. Der Auftraggeber haftet dem Hotel gegenüber für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilehmern zusätzlich bestellten Speisen und Getränken.
 
6. Für die Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Für die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegen-ständen im Rahmen von Konferenz- und Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sämtliches Dekorationsma-terial muss den feuerpolizeilichen Anfor-derungen entsprechen. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.

7. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.

8. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

9. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streikm u. a.) behält sich das Hotel das Recht vor, den Auftrag zu stornieren.

11. Die Rechnungen des Hotels sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

12. Bei der Berechnung der Fristen wird der Tag des Einganges einer schriftlichen Stornierung beim Hotel nicht mitgerechnet.

13. Bei der Stornierung von Hotelzimmern können 80% der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt werden.

14. Erfüllungsort ist Oer-Erkenschwick und Gerichtstand ist Nordhorn.

15. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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